Anwaltskanzlei Stuttgart
FISCHER  SEIFERT  GAISER

ERbrecht

In allen erbrechtlichen Fragen exzellent betreut !


Wir arbeiten für Sie verantwortungsvoll, individuell, nach Ihren Wünschen, mit Weitblick und mit sehr viel langjähriger Erfahrung !

Auf Wunsch auch als Ihr Testamentsvollstrecker !

Ihr Rechtsanwalt Fischer und Anwalt für Erbrecht in Stuttgart Vaihingen.

Unsere Anwaltskanzlei bietet bereits seit über 20 Jahren eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen des Erbrechts. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist hierbei die gemeinsame Beratung zum Thema Testamentserstellung, Vermächtnis, Schenkung, Nießbrauch und Pflichtteil,  Wir erstellen Ihnen ein rechtssicheres Testament, welches Ihren individuellen Vorstellungen und Ihrem Willen entspricht. Ebenso wie eine individuelle Vorsorgevollmacht  oder Patientenverfügung. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Erbe oder zur Auslegung eines bereits bestehenden Testaments haben oder Hilfe benötigen bezüglich der Durchsetzung Ihres eigenen Pflichtteils, so stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Gerne beantworten wir Fragen zu: 


  • Anfechtung von Testamenten
  • Ausstattung zu Lebzeiten
  • Auslandsvermögen
  • Beratung Schenkung  / Stiftung / Testament  
  • Beratung Betriebsnachfolge / Unternehmensnachfolge / Übergangsregelung
  • Betreuung / Betreuer
  • Betreuungsvollmacht
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbe
  • Erbstreitigkeiten
  • Erbverzicht
  • Generalvollmacht
  • Nachlass
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteil /Pflichtteilsanspruch
  • Pflichtteil einfordern
  • Pflichtteil ausschlagen
  • Schenkung
  • Testament: Erstellung / Auslegung
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsaufbewahrung
  • Testamentsauslegung
  • Testamentsbeurkundung: Termin
  • Testamentsgestaltung:  Privatpersonen / Unternehmer
  • Testamentsüberprüfung 
  • Testamentsvollstrecker 
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis
  • Vollmacht
  • Vorsorgevollmacht

Hierzu noch weitere Informationen:

 

Testamentserrichtung / Testamentsgestaltung
Zur juristisch einwandfreien, individuellen Testamentserrichtung und Testamentsgestaltung, die Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, ist eine fundierte anwaltliche Beratung unerlässlich. Dies gilt auch, wenn es sich um Betriebsvermögen, eine Unternehmensnachfolge oder um Vermögen im Ausland handelt.
Damit Ihr Testament nicht ein unvollkommenes Standard-Testament wird oder Folgen enthält, die Sie nicht wollen (z.B. beim Ehegattentestament) oder von denen Sie gar nichts wissen, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Testament rechtsverbindlich und vollständig. Auslegungsprobleme bestehen dann im Erbfall nicht mehr.

Testamentsüberprüfung
Besteht bereits ein Testament, und Sie wollen es auf seinen juristisch einwandfreien Inhalt entsprechend Ihren Wünschen überprüfen lassen, so werden wir Ihnen mit fachkundigem Rat und Kompetenz zur Seite stehen. Dabei sind Diskretion und Vertrauen für uns selbstverständlich.
Durch unseren engen Kontakt zu Steuerberatern ist ebenfalls eine steuerliche Überprüfung Ihres Testaments in unserer Kanzlei möglich.

Testamentsbeurkundung:
Eine notarielle Beurkundung des Testaments ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist jedoch häufig empfehlenswert. Wir arbeiten in Kooperation mit mehreren Notaren, bei denen wir für unsere Mandanten auf deren Wunsch hin einen Beurkundungstermin vereinbaren können. Dies ist in der Regel sehr zügig möglich. 

Testamentsaufbewahrung
Für unsere Mandanten bewahren wir die erstellten Testamente auf Wunsch auf. 

Testamentsvollstreckung

Auch wenn Sie ein Testament gemacht haben, so ist Ihren Angehörigen im Todesfall oftmals Ihr tatsächlicher Wille nur bedingt bekannt (oder manchmal sogar gar nicht, wenn es mehrere Testamente gibt). Dies führt erfahrungsgemäß zu völlig unnötigen Erbstreitigkeiten unter den Angehörigen, die aber sehr einfach umgangen werden können, indem Ihr Testament juristisch einwandfrei formuliert ist und zudem ein Testamentsvollstrecker ernannt wird, der in Ihrem Namen und nach Ihrem Willen handelt.  Als Testamentsvollstrecker bieten sich Angehörige und langjährige Freunde an, denen man vertraut. Sofern Sie Ihre Angehörigen oder Freunde jedoch nicht als Testamentsvollstrecker einsetzen möchten, um diese nicht mit eventuell auftretenden Erbstreitigkeiten zu belasten, bieten wir Ihnen an, als Ihr Rechtsanwalt, der Ihren Willen durch die Testamentserstellung kennt, die Aufgabe des Testamentsvollstreckers als neutrale Person zu übernehmen. Aus Erfahrung können wir hierzu nur raten, wenn Sie bereits im Vorfeld Bedenken haben, dass es nach Ihrem Tod zu Familienstreitigkeiten kommen könnte. 

Wir arbeiten schon seit vielen Jahren sehr professionell und verantwortungsvoll als Testamentsvollstrecker, erledigen alle Formalien und  setzen Ihren testamentarischen Willen durch. Denn das ist, was zählt !


Vertretung des Erben in allen Nachlassangelegenheiten und Erbstreitigkeiten
Was ist im Todesfall eines Angehörigen zu tun? Welche Schritte sind einzuleiten? Welche Fristen sind zu beachten? Hatte der Verstorbene Schulden?
All diese Fragen belasten den Erben, zusätzlich zu seiner emotionalen Ausnahmesituation nach dem Todesfall seines Angehörigen. Wir helfen Ihnen durch diesen sehr emotionalen Prozess hindurch. 
Damit Sie als Erbe gerade hier keine Fehler machen, vertreten wir Sie fachkundig und unverzüglich, sofort nach Beauftragung. Wir klären für Sie, ob der Nachlass frei von Schulden ist, beraten Sie über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, leiten die notwendigen Maßnahmen ein und wahren Ihre Rechte gegenüber Miterben in der Erbengemeinschaft.
Unsere anwaltliche Vertretung sichert Ihre erbrechtlichen Ansprüche nach allen Seiten.

Testamentsanfechtung / Pflichtteil
Sollte ein bereits bestehendes Testament zweifelhaft sein, da der tatsächliche Wille des Verstorbenen nicht mit dem Testament des Verstorbenen übereinstimmt, oder sollte ein Pflichtteil eingefordert oder ausgeschlagen werden, so werden wir Sie im Rahmen einer erbrechtlichen Erstberatung über Ihre Erfolgsaussichten, Risiken, möglichen Kosten und über die geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte informieren. Um eine möglichst außergerichtliche Einigung zu erzielen, treten wir für Sie als kompetenter und langjährig erfahrener Vermittler auf. Dabei ist unser Bestreben, Ihre Rechte optimal durchzusetzen. Sollte ein erbrechtliches Gerichtsverfahren dennoch nicht zu vermeiden sein, vertreten wir Sie mit viel Erfahrung, um Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.


Ihr Ansprechpartner 

 

Kontakt

Tel. 0711 7350777

E-Mail. fischer@stuttgart-anwaltskanzlei.com

 


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